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Befragung zur Evaluierung der Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz und der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung | Verbände

   

Vorbemerkung

 

Diese Befragung dient der Evaluierung der Steuerermäßigung nach §.35c.EStG und der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) und hierzu wird um Mitteilung Ihrer Erfahrungswerte gebeten.

Gemäß §.35c.EStG i.V.m. der ESanMV werden ab dem Veranlagungszeitraum 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurde vom Gesetzgeber gebeten, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde mit der Durchführung der Evaluierung beauftragt.

Zur Durchführung dieser Evaluierung bitten wir um Ihre Unterstützung. Bitte füllen Sie den nachfolgenden Fragebogen einmalig aus.

Die Beantwortung der Fragen dauert in etwa 10 - 15 Minuten. Am Ende der Befragung besteht die Möglichkeit, den Fragebogen für Ihre eigenen Zwecke zu speichern und zu drucken.

Sofern Pflichtfragen verwendet werden, so sind diese durch ein rotes Sternchen * gekennzeichnet.

Falls Sie Fragen zu der Umfrage haben, melden Sie sich bitte per E-Mail unter:

gesetzesfolgenabschaetzung@bzst.bund.de

Die Auswertung der Antworten erfolgt durch das BZSt. Alle Daten werden lediglich zum Zweck der Bearbeitung des Evaluierungsprojektes genutzt. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt anonymisiert.

Die abgegebenen Antworten werden bis ein Jahr nach Abschluss der Evaluierung unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.bzst.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem BZSt ein besonderes Anliegen, daher werden personenbezogene Daten bei der Befragung nur im notwendigen Umfang verarbeitet.

Hinweis zur Verwendung von Cookies:

Im Rahmen dieser Befragung kommen Cookies zum Einsatz. Beim Besuch der Subdomain umfrage.bzst.de werden sogenannte temporäre Cookies zur technischen Diensteerbringung verwendet. Diese „Session Cookies“ beinhalten keine personenbezogenen Daten und verfallen nach Ablauf der Sitzung. Eine andere Verwendung oder eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken findet nicht statt.

Mit dem Start der Umfrage willigen Sie gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) Datenschutzgrundverordnung in die damit verbundene und zuvor beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten ein. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Fragebogen für die Verbände

Bitte geben Sie an, wie Sie die nachfolgenden Aussagen auf Basis Ihrer Erfahrungen und Wahrnehmungen bewerten.

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
1.
Sind Ihre Verbandsmitglieder Fachunternehmen des §.2.Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung oder ausstellungsberechtigte Personen nach §.88.Gebäudeenergiegesetz?
 
Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Auswahl zu begründen:
2.
Von welchen der folgenden energetischen Maßnahmen im Sinne des §.35c.Einkommensteuergesetz sind Ihre Verbandsmitglieder betroffen (eine Mehrfachauswahl ist möglich)?
Eine Mehrfachauswahl ist möglich
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
3.
Wie schätzen Sie den Bekanntheitsgrad der Steuerermäßigung des §.35c.Einkommensteuergesetz unter Ihren Verbandsmitgliedern ein?
sehr gering gering/eher gering eher hoch/hoch sehr hoch keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
4.
Wie schätzen Sie die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung des §.35c.Einkommensteuergesetz unter den Kunden Ihrer Verbandsmitgliedern ein?
sehr gering gering/eher gering eher hoch/hoch sehr hoch keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
5.
Wie schätzen Sie den Mehraufwand ein, der in der Praxis Ihrer Verbandsmitglieder durch die Prüfung der Voraussetzungen und die Ausstellung der Bescheinigung i.S.d. §.35c.Einkommensteuergesetz i.V.m. der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung anfällt?
sehr gering gering/eher gering eher hoch/hoch sehr hoch keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
6. a) 
Wie häufig treten Ihre Verbandsmitglieder mit Fragen zu §.35c.Einkommensteuergesetz, der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung und den Bescheinigungen an Sie als Verband heran?
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer keine Angabe
6. b) 
Bitte nennen Sie die häufigsten Gründe für diese Fragen :
Eine Mehrfachauswahl ist möglich
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
7.
Die technischen Anforderungen der Steuerermäßigung an die energetische Maßnahme orientieren sich an denen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Da die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung nach den verschiedenen Änderungen der BEG EM der letzten Jahre aus Verfahrensgründen erst zeitversetzt entsprechend angepasst werden konnte, galten zum Teil unterschiedliche Voraussetzungen für die Förderung aus der BEG EM und der Steuerermäßigung.
Wie häufig führte dieser Umstand in der Praxis Ihrer Verbandsmitglieder nach Ihrer Kenntnis zu Problemen?
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
8.
Wie bewerten Sie die folgende Aussage?
Die verpflichtende Ausführung der energetischen Maßnahme durch ein Fachunternehmen im Sinne des §.2.Abs..1.Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung sichert die Einhaltung der technischen Anforderungen der Steuerermäßigung an die energetische Maßnahme.
stimme nicht zu stimme eher nicht zu stimme eher zu stimme zu keine Angabe
 
Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Auswahl zu begründen:
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
9 a.
Sind Sie der Meinung, dass der Kreis der Fachunternehmen erweitert werden sollte?
9. b) 
Um welche Fachunternehmen sollte der Kreis Ihrer Meinung nach erweitert werden?
 10.
Welches Verbesserungspotenzial sehen Sie im Hinblick auf die von der Finanzverwaltung nach jeder Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung aktualisierte und als BMF-Schreiben veröffentlichte Musterbescheinigung für Fachunternehmen und nach §.88.Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigte Personen?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
11.
Wie bewerten Sie die folgende Aussage?
Die Bescheinigung der energetischen Maßnahme durch ein Fachunternehmen im Sinne des §.2.Abs..1 Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung oder eine nach §.88.Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigte Person sichert die Einhaltung der technischen Anforderungen der Steuerermäßigung an die energetische Maßnahme.
stimme nicht zu stimme eher nicht zu stimme eher zu stimme zu keine Angabe
 
Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Auswahl zu begründen:
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
12.
Wie bewerten Sie die folgende Aussage?
Die Bescheinigung der energetischen Maßnahme durch ein Fachunternehmen im Sinne des §.2.Abs..1¤Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung oder eine nach §.88.Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigte Person stellt eine Verfahrensvereinfachung gegenüber anderen Förderungen dar. 
stimme nicht zu stimme eher nicht zu stimme eher zu stimme zu keine Angabe
 13.
Welche Besonderheiten, Schwierigkeiten und/oder Hindernisse sind Ihnen in Bezug auf die Steuerermäßigung i.S.d. §.35c.Einkommensteuergesetz aus den Erfahrungen in der Praxis bekannt geworden?
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Nach dem Absenden der Antworten können Sie auf Wunsch Ihre Antworten als PDF-Dokument speichern und/oder ausdrucken.

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