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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist bemüht, seine Website aus dem Bereich der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) umfrage.bzst.de - barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen hierfür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://umfrage.bzst.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website des Fachbereichs GFA wurde einem internen Barrierefreiheitstest unterzogen.

Die Website des Fachbereichs GFA (https://umfrage.bzst.de) ist derzeit nicht vollständig mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informations-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Die Einhaltung der Anforderungen ist im Zeitraum vom 13.10.2023 bis 17.11.2023 durch einen eigenen Test der Website des Fachbereichs GFA überprüft worden.

Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgelistet.

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Der Ablauf einer Website-Session ist nicht wahrnehmbar

Der Zeitpunkt, an dem die Webseite-Session abläuft, ist nicht wahrnehmbar. Nach etwa 30 Minuten Inaktivität läuft die Webseite-Session automatisch aus ohne dass der Nutzer einen Hinweis oder eine Möglichkeit erhält die Session zu verlängern. Beeinträchtigte Nutzer, die mehr Zeit für Arbeitsprozesse benötigen, können diese ggf. nicht rechtzeitig abschließen.

Unerwartete Kontextänderung bei der Eingabe

Im Rahmen der Befragungen können bedingte Fragestellungen zum Einsatz kommen. Je nach Anwendungsfall wird eine Folgefrage, die sich aus der Antwort in einem Formular (z.B. durch aktivieren eines Radiobuttons) ergibt, unterhalb der zuvor gestellten Frage eingeblendet.  Kontextänderungen auf der Seite selbst können Nutzende ablenken und den Fokus versetzen.  

Aktuelle Position des Fokus bei Tastaturnutzung

Bei der Tastaturnutzung ist die optische Veränderung beim Fokus auf das aktive Element nicht durchgängig gegeben. Vereinzelte Darstellungen wie z. B. Radiobuttons in Likert-Fragestellungen oder Checkboxen reagieren nicht auf den Fokuswechsel, wodurch Tastaturnutzende gegenüber Mausnutzenden benachteiligt sein könnten. 

Nicht barrierefreie PDF-Dateien

Im Anschluss an die durchgeführte Befragung können Antwortende auf ihren Wunsch hin ihre Antworten zur persönlichen Verwendung als PDF-Datei speichern. Die hierbei generierte PDF-Datei ist nicht vollständig barrierefrei.

 

Behebung der nicht barrierefreien Inhalte

Die Prüfergebnisse der Barrierefreiheitstests werden durch das BZSt ausgewertet und nicht barrierefreie Inhalte kontinuierlich, soweit möglich, in späteren Versionen behoben.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.11.2023 erstellt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Über die nachfolgend aufgelisteten Kontaktmöglichkeiten können Sie weitere Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Barrieren melden an das BZSt:

Per E-Mail: Barrierefreiheit-Service.post@bzst.bund.de

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten auf Ihre Meldung an die oben genannten Kontaktmöglichkeiten können Sie unter Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

 

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderten
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: + 49 – (0)30 18 527 – 2805
Fax: + 49 – (0)30 18 527 – 2901


E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: http://www.schlichtungsstelle-bgg.de

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