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Befragung der Steuerberaterschaft zur Wirkung der Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung in Neugründungsfällen

  

Vorbemerkung

Herzlich Willkommen zur Befragung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen! In dieser Umfrage geht es um Ihre Meinung und Ihre Erfahrungen zur Wirkung der Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen (USt-Voranmeldung) für Gründer.

Die Pflicht zur Abgabe von monatlichen USt-Voranmeldungen für neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr wurde durch das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) mit Wirkung vom 1. Januar 2021 für sechs Jahre ausgesetzt. Unternehmer, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, haben in diesem Zeitraum ihrem Finanzamt also nicht mehr monatlich eine USt-Voranmeldung zu übermitteln (§ 18 Absatz 2 Satz 5 und 6 Umsatzsteuergesetz (UStG)). Durch die (befristete) Aussetzung sollen Existenzgründer gefördert werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat das BZSt, Fachbereich Gesetzesfolgenabschätzung, mit der Evaluierung der Aussetzung der Norm beauftragt. Bei der Evaluierung sollen unter anderem mögliche Auswirkungen der Aussetzung der monatlichen USt-Voranmeldung auf die eingetretenen Entlastungen für Gründer betrachtet werden.

Hierbei sollen auch die Erfahrungen der Steuerberaterinnen und Steuerberater Berücksichtigung finden. Zu betrachten sind die Besteuerungszeiträume 2022 und 2023. Dazu wird um Ihre Einschätzung und Stellungnahme gebeten.

Die Beantwortung der Fragen dauert in etwa 10 Minuten. Am Ende der Befragung besteht die Möglichkeit, den Fragebogen für Ihre eigenen Zwecke zu speichern und zu drucken.

Sofern Pflichtfragen verwendet werden, so sind diese durch ein rotes Sternchen * gekennzeichnet.

Falls Sie Fragen zu der Umfrage haben, melden Sie sich bitte per E-Mail unter:

gesetzesfolgenabschaetzung@bzst.bund.de

Die Auswertung der Antworten erfolgt durch das BZSt. Alle Daten werden lediglich zum Zweck der Bearbeitung des Evaluierungsprojektes genutzt. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt anonymisiert.

Die abgegebenen Antworten werden bis ein Jahr nach Abschluss der Evaluierung unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.bzst.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem BZSt ein besonderes Anliegen, daher werden personenbezogene Daten bei der Befragung nur im notwendigen Umfang verarbeitet.

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