Diese Befragung dient der Evaluierung der Steuerermäßigung nach §.35c.EStG und der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) und hierzu wird um Mitteilung Ihrer Erfahrungswerte gebeten.
Gemäß §.35c.EStG i.V.m. der ESanMV werden ab dem Veranlagungszeitraum 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert.
Die Durchführung der energetischen Maßnahmen des §.35c.Einkommensteuergesetz muss durch ein Fachunternehmen aus den in §.2.Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung genannten Gewerken erfolgen. Fachunternehmen und nach §.88.Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigte Personen (darunter fallen z. B. Energieberater) dürfen die energetischen Maßnahmen bescheinigen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurde vom Gesetzgeber gebeten, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde mit der Durchführung der Evaluierung beauftragt.
Zur Durchführung dieser Evaluierung bitten wir um Ihre Unterstützung. Bitte füllen Sie den nachfolgenden Fragebogen einmalig aus. Es werden keine genauen Fallzahlen benötigt; vielmehr werden Sie um eine Einschätzung der neuen Regelungen auf der Grundlage Ihrer Erfahrungen gebeten.
Die Beantwortung der Fragen dauert in etwa 10 - 15 Minuten. Am Ende der Befragung besteht die Möglichkeit, den Fragebogen für Ihre eigenen Zwecke zu speichern und zu drucken.
Sofern Pflichtfragen verwendet werden, so sind diese durch ein rotes Sternchen * gekennzeichnet.
Falls Sie Fragen zu der Umfrage haben, melden Sie sich bitte per E-Mail unter: