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Befragung zur Evaluierung der Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz und der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung | Verbandsmitglieder

   

Vorbemerkung

 

Diese Befragung dient der Evaluierung der Steuerermäßigung nach §.35c.EStG und der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) und hierzu wird um Mitteilung Ihrer Erfahrungswerte gebeten.

Gemäß §.35c.EStG i.V.m. der ESanMV werden ab dem Veranlagungszeitraum 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert.

Die Durchführung der energetischen Maßnahmen des §.35c.Einkommensteuergesetz muss durch ein Fachunternehmen aus den in §.2.Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung genannten Gewerken erfolgen. Fachunternehmen und nach §.88.Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigte Personen (darunter fallen z. B. Energieberater) dürfen die energetischen Maßnahmen bescheinigen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurde vom Gesetzgeber gebeten, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde mit der Durchführung der Evaluierung beauftragt.

Zur Durchführung dieser Evaluierung bitten wir um Ihre Unterstützung. Bitte füllen Sie den nachfolgenden Fragebogen einmalig aus. Es werden keine genauen Fallzahlen benötigt; vielmehr werden Sie um eine Einschätzung der neuen Regelungen auf der Grundlage Ihrer Erfahrungen gebeten.

Die Beantwortung der Fragen dauert in etwa 10 - 15 Minuten. Am Ende der Befragung besteht die Möglichkeit, den Fragebogen für Ihre eigenen Zwecke zu speichern und zu drucken.

Sofern Pflichtfragen verwendet werden, so sind diese durch ein rotes Sternchen * gekennzeichnet.

Falls Sie Fragen zu der Umfrage haben, melden Sie sich bitte per E-Mail unter:

gesetzesfolgenabschaetzung@bzst.bund.de

Die Auswertung der Antworten erfolgt durch das BZSt. Alle Daten werden lediglich zum Zweck der Bearbeitung des Evaluierungsprojektes genutzt. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt anonymisiert.

Die abgegebenen Antworten werden bis ein Jahr nach Abschluss der Evaluierung unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.bzst.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem BZSt ein besonderes Anliegen, daher werden personenbezogene Daten bei der Befragung nur im notwendigen Umfang verarbeitet.

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Im Rahmen dieser Befragung kommen Cookies zum Einsatz. Beim Besuch der Subdomain umfrage.bzst.de werden sogenannte temporäre Cookies zur technischen Diensteerbringung verwendet. Diese „Session Cookies“ beinhalten keine personenbezogenen Daten und verfallen nach Ablauf der Sitzung. Eine andere Verwendung oder eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken findet nicht statt.

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