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Befragung zur Evaluierung der Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz und der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung | Verbandsmitglieder

   

Vorbemerkung

 

Diese Befragung dient der Evaluierung der Steuerermäßigung nach §.35c.EStG und der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) und hierzu wird um Mitteilung Ihrer Erfahrungswerte gebeten.

Gemäß §.35c.EStG i.V.m. der ESanMV werden ab dem Veranlagungszeitraum 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert.

Die Durchführung der energetischen Maßnahmen des §.35c.Einkommensteuergesetz muss durch ein Fachunternehmen aus den in §.2.Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung genannten Gewerken erfolgen. Fachunternehmen und nach §.88.Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigte Personen (darunter fallen z. B. Energieberater) dürfen die energetischen Maßnahmen bescheinigen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurde vom Gesetzgeber gebeten, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde mit der Durchführung der Evaluierung beauftragt.

Zur Durchführung dieser Evaluierung bitten wir um Ihre Unterstützung. Bitte füllen Sie den nachfolgenden Fragebogen einmalig aus. Es werden keine genauen Fallzahlen benötigt; vielmehr werden Sie um eine Einschätzung der neuen Regelungen auf der Grundlage Ihrer Erfahrungen gebeten.

Die Beantwortung der Fragen dauert in etwa 10 - 15 Minuten. Am Ende der Befragung besteht die Möglichkeit, den Fragebogen für Ihre eigenen Zwecke zu speichern und zu drucken.

Sofern Pflichtfragen verwendet werden, so sind diese durch ein rotes Sternchen * gekennzeichnet.

Falls Sie Fragen zu der Umfrage haben, melden Sie sich bitte per E-Mail unter:

gesetzesfolgenabschaetzung@bzst.bund.de

Die Auswertung der Antworten erfolgt durch das BZSt. Alle Daten werden lediglich zum Zweck der Bearbeitung des Evaluierungsprojektes genutzt. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt anonymisiert.

Die abgegebenen Antworten werden bis ein Jahr nach Abschluss der Evaluierung unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.bzst.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem BZSt ein besonderes Anliegen, daher werden personenbezogene Daten bei der Befragung nur im notwendigen Umfang verarbeitet.

Hinweis zur Verwendung von Cookies:

Im Rahmen dieser Befragung kommen Cookies zum Einsatz. Beim Besuch der Subdomain umfrage.bzst.de werden sogenannte temporäre Cookies zur technischen Diensteerbringung verwendet. Diese „Session Cookies“ beinhalten keine personenbezogenen Daten und verfallen nach Ablauf der Sitzung. Eine andere Verwendung oder eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken findet nicht statt.

Mit dem Start der Umfrage willigen Sie gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) Datenschutzgrundverordnung in die damit verbundene und zuvor beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten ein. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Bekanntheit und Wahrnehmung

Fragebogen für die Verbändemitglieder

Bitte geben Sie an, wie Sie die nachfolgenden Aussagen auf Basis Ihrer Erfahrungen und Wahrnehmungen bewerten.

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
1.
Ist Ihnen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gemäß §.35c.Einkommensteuergesetz i.V.m. der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung bekannt?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
2.
Wie häufig werden Sie von Kunden auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung angesprochen?
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
3.
Wie häufig weisen Sie Ihre Kunden auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung hin?
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
4. a) 
Wie häufig entscheiden sich Ihre Kunden gegen die Steuerermäßigung?
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer keine Angabe
4. b) 
Bitte nennen Sie die häufigsten Gründe für die Entscheidung gegen die Steuerermäßigung:
Eine Mehrfachauswahl ist möglich
 
Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre anderen Gründe anzugeben:
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
5.
Die Durchführung der energetischen Maßnahmen des §.35c.Einkommensteuergesetz muss durch ein Fachunternehmen aus den in §.2.Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung genannten Gewerken erfolgen. Fachunternehmen und nach §.88.Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigte Personen (darunter fallen z. B. Energieberater) dürfen die energetischen Maßnahmen bescheinigen. Sind Sie Fachunternehmen oder nach §.88.Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigte Person?
6. a)
Welche der folgenden energetischen Maßnahmen werden durch Ihr Handwerk ausgeführt?
Eine Mehrfachauswahl ist möglich
6. b)
Wie häufig stellen Sie Bescheinigungen für die Steuerermäßigung hinsichtlich der nachfolgenden Maßnahmen aus?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
 
Wärmedämmung von Wänden
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
 
Wärmedämmung von Dachflächen
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
 
Wärmedämmung von Geschossdecken
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
 
Erneuerung der Fenster und Außentüren
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
 
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
 
Erneuerung einer Heizungsanlage
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
 
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
 
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer keine Angabe
6. c)
Bei welchen der energetischen Maßnahmen wird vermehrt eine andere Förderung in Anspruch genommen, z. B. im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)?
Eine Mehrfachauswahl ist möglich
Erfahrungen in der praktischen Anwendung
7. a)
Die Finanzverwaltung hat zwei Verwaltungsanweisungen (sogenannte BMF-Schreiben) zu §.35c.Einkommensteuergesetz veröffentlicht. Sie enthalten die Musterbescheinigungen und allgemeine Hinweise zur Steuerermäßigung. Welche der nachfolgenden BMF-Schreiben sind Ihnen bekannt?
Eine Mehrfachauswahl ist möglich
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
7. b)
Wie gut oder schlecht war die für das jeweilige Jahr geltende Musterbescheinigung für Sie auffindbar?
sehr schlecht schlecht/eher schlecht eher gut/gut sehr gut keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
7. c)
Wie bewerten Sie die folgende Aussage?
 
Die Erläuterungen in den unter a) genannten BMF-Schreiben empfinde ich
 
• im Hinblick auf die Prüfung für das Vorliegen der Voraussetzungen der Steuerermäßigung als hilfreich
stimme nicht zu stimme eher nicht zu stimme eher zu stimme zu keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
 
• im Hinblick auf das Befüllen der Bescheinigung als hilfreich
stimme nicht zu stimme eher nicht zu stimme eher zu stimme zu keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
8.
Wie schätzen Sie den zeitlichen Umfang für das Ausfüllen der Bescheinigung ein?
sehr gering gering/eher gering eher hoch/hoch sehr hoch keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
9.
Wie schätzen Sie die Komplexität in Bezug auf das Ausfüllen der Bescheinigung ein?
sehr gering gering/eher gering eher hoch/hoch sehr hoch keine Angabe
10.
Welches Verbesserungspotenzial sehen Sie hinsichtlich der Musterbescheinigung für Fachunternehmen bzw. für nach §.88.Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigte Personen?
11.
Anhand welcher Quellen prüfen Sie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerermäßigung?
Eine Mehrfachauswahl ist möglich
 
Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre anderen Quellen anzugeben:
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
12.
Die technischen Anforderungen der Steuerermäßigung an die energetische Maßnahme orientieren sich an denen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Da die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung nach den verschiedenen Änderungen der BEG EM der letzten Jahre aus Verfahrensgründen erst zeitversetzt entsprechend angepasst werden konnte, galten zum Teil unterschiedliche Voraussetzungen für die Förderung aus der BEG EM und der Steuerermäßigung.
Wie häufig führte dieser Umstand in der Praxis zu Problemen? 
nie/sehr selten selten/eher selten eher häufig/häufig sehr häufig/immer die Abweichungen sind mir nicht bekannt keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
13.
Wie bewerten Sie die folgende Aussage?
Die verpflichtende Ausführung der energetischen Maßnahme durch ein Fachunternehmen i.S.d. §.2.Abs..1⁠⁠.Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung sichert die Einhaltung der technischen Anforderungen der Steuerermäßigung an die energetische Maßnahme.
stimme nicht zu stimme eher nicht zu stimme eher zu stimme zu keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
14.
Wie bewerten Sie die folgende Aussage?
Die Bescheinigung der energetischen Maßnahme durch ein Fachunternehmen i.S.d. §.2.Abs..1.Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung oder eine nach §.88.Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigte Person sichert die Einhaltung der technischen Anforderungen der Steuerermäßigung an die energetische Maßnahme.
stimme nicht zu stimme eher nicht zu stimme eher zu stimme zu keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
15.
Wie bewerten Sie die folgende Aussage?
Die Bescheinigung der energetischen Maßnahme durch ein Fachunternehmen i.S.d. §.2.Abs..1.Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung oder eine nach §.88.Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigte Person stellt eine Verfahrensvereinfachung gegenüber anderen Förderungen dar.
stimme nicht zu stimme eher nicht zu stimme eher zu stimme zu keine Angabe
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
16. a)
Sind Sie der Meinung, dass der Kreis der Fachunternehmen erweitert werden sollte?
16. b)
Um welche Fachunternehmen sollte der Kreis Ihrer Meinung nach erweitert werden?
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